Laade Gartenreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Gartenreisende, die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns (Laade Gartenreisen GbR/ Linné Naturreisen, Inh. Christoph Laade)

1. Abschluss des Reisevertrages, Reiseleistungen

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Anmeldung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande, über die wir Sie mit der Buchungsbestätigung informieren. Umfang und Art der von uns geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2. Zahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines (Insolvenzversicherung: TourVers, München) hat der Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 28 Tage vor Beginn der Reise ist der restliche Reisepreis fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 5 von uns abgesagt werden kann.

3. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Ziffer 1 Satz 3 sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung uns gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt des Reisenden, Entschädingungsumbuchungen

Sie können jederzeit vor Reise-beginn von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. Treten Sie zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, richtet. Wir behalten uns vor, diese Entschädigung konkret oder pauschalisiert zu berechnen. Die pauschalierte Entschädigung kann betragen:

Es bleibt Ihnen stets – auch bei Berechnung der pauschalierten Entschädigung – unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe entstanden ist. Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind für Sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reise-vertrag zu den o.g. Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt des Veranstalters

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem unsere Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir werden Sie bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Reise verständigen, falls eine Reise nicht durchgeführt werden kann. Umgehend erhalten Sie dann alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

6. Haftung des Veranstalters

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,--; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen von uns ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Rückerstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern kümmern und bei Rückerstattung an Sie zurückzahlen.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Telefon-nummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde innerhalb angemessener Frist Abhilfe ver- langen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie den Vertrag kündigen. Wir informieren Sie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

9. Ausschluss von Asprüchen, Verjährung

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche gegen uns sind innnerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurden oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzu-zeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen. Reisevertragliche Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Informtionspflichten über Identität des Luftfahrtunternehmens

Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-leistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://airban.europa.eu und auf unserer Internetseite sowie in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

11. Pass, Zoll, Visa u Gesundheitsvorschriften

Wir informieren Sie über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten als denjenigen, in welchen die Reise angeboten wird, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Reiseveranstalter:
Laade Gartenreisen GbR
Geschäftsführung/Vertretungsberechtigt / Inhaber: Christoph Laade

Anschrift: Tückingstr.29
48683 Ahaus
Telefon: 0 25 61 - 97 16 13
Fax: 0 25 61 - 97 16 15
E-mail: gartenreisen-laade@t-online.de